Schuhzurichtungen

zur entlasung und korrektur

Konfektionsschuhe umarbeiten

Schuhzurichtungen sind individuell auf die Bedürfnisse des Trägers angepasste Arbeiten an Absatz, Sohle und Schafts von zumeist Konfektionsschuhen. Diese gleichen Behinderungen aus oder beugen einer drohenden Behinderung vor. Der vorhandene Schuh wird so umgestaltet, dass bestimmte Fußbeschwerden, ausgeglichen oder gelindert werden: Zum bei Spreizfuß, Knickfuß, Plattfuß, Kniefehlstellung, Spitzfuß. Eine Umarbeitung ist bei nahezu jedem Konfektionsschuh möglich. Eine genaue Absprache mit dem Orthopädieschuhmacher oder dem Orthopädietechnik-Mechaniker ist jedoch immer notwendig. Je nach Krankheitsbild ist eine zeitgleiche Einlagenversorgung notwendig um eine ausreichende Entlastung und Korrektur erreichen zu können.

Was zahlt die Kasse?

Eine orthopädische Schuhzurichtung ist in den meisten Fällen in der gesetzlichen Krankenversicherung erstattungsfähig. Sie ist im Hilfsmittelverzeichnis erfasst und beschrieben (Produktgruppe 31 Schuhe). Die Erstversorgung ist im Regelfall auf drei Paar/Stück Zurichtungen beschränkt. Eine Nachversorgung ist nach sechs Monaten möglich und auf ein Paar/Stück beschränkt.